I. Rechtliche Beziehungen, Vertragspflichten und Haftung der Vermittlungsagentur Monteurunterkünfte Nordhessen – Peter Sennhenn
1. Die Vermittlungsagentur „ Monteurunterkünfte Nordhessen“ „ nachfolgend „VagMuN“ genannt, vermittelt die zeitweise Vermietung von Wohnraum durch private und gewerbliche Vermieter (Zimmer, Wohnungen, Häuser sowie Ferienwohnungen) bundesweit.
Bei Vertragsschluss über die Vermietung tritt die VagMuN gegenüber dem Mieter als Vermittlerin des Vermieters auf.
Der Mietvertrag selbst kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Vermittlungstätigkeit der VagMuN zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
2. Als Vermittlerin trägt die VagMuN keine rechtliche Verantwortung für die Leistungen und Vertragsinhalte und deren Rechtsgültigkeit des Vermieters sowie für die Richtigkeit von dessen Angaben und Informationen. 3. Eine Haftung der VagMuN gegenüber dem Vermieter besteht nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VagMuN oder ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vermittlungstätigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mieters oder einer der gem. Ziff. II. 2.mitverpflichteten Personen. Sie gilt ferner nicht im Falle einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch die VagMuN, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist.(Kardinalpflichten).
II. Buchung; Zustandekommen der Verträge
1. In der Buchung gegenüber der VagMuN liegt ein verbindliches Angebot des Mieters zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit der VagMuN sowie eines Zeitmietvertrages mit dem Vermieter.
2. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Übernimmt der Mieter ausdrücklich und gesondert eine entsprechende Verpflichtung, so erfolgt die Buchung verbindlich auch für alle dort mitaufgeführten Personen.
3. Vermittlungs- und Mietvertrag kommen durch die Weitervermittlung der Buchungsbestätigung des Vermieters durch die VagMuN zustande, die zu ihrer Wirksamkeit keiner bestimmten Form bedarf. In der Regel übermittelt die VagMuN jedoch eine Buchungsbestätigung in Textform (schriftlich, per Fax oder per E-Mail).
Im Falle einer Abweichung zwischen Buchung und Buchungsbestätigung kommen Vermittlungs- und Mietvertrag nach Maßgabe der Buchungsbestätigung zustande, wenn der Mieter diese innerhalb von 5 Tagen nach Zugang seinerseits ausdrücklich oder stillschweigend (etwa durch Zahlung oder Anzahlung) bestätigt. Dasselbe gilt, wenn die VagMuN dem Mieter auf dessen Anfrage hin zuvor ein spezielles Angebot des Vermieters vermittelt hatte.
III. Sonstige Bestimmungen
1. Verjährung
Alle Ansprüche des Mieters gegen die VagMuN bzw. gegen den Vermieter verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der VagMuN oder des Mieters beruhen.
2. Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Spangenberg.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Kassel. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Kassel.
d) Auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.